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Unter dem Begriff Chancengleichheit könnte man zunächst glauben, dass man als Lehrperson  alle Schüler gleich behandeln muss, damit sie die gleichen Chancen haben. Die Praxis zeigt aber, dass die Schüler verschiedene kognitive und körperliche Fertigkeiten, sowie Einschränkungen (Legasthenie, Dyskalkulie, Schwerhörigkeit,…)  mitbringen. Diese Anlagen oder auch geistige/körperliche Einschränkungen sollen im Unterricht und bei der Leistungsbeurteilung mitberücksichtigt werden. Als Beispiel könnte dies die bekannte Lese- und Rechtschreibstörung Legasthenie sein. Der Lehrer soll (muss) dies bei seiner Beurteilung entsprechend berücksichtigen. Als angehende Lehrperson finde ich diese Berücksichtigung besonders wichtig. Die Anforderungen für den Schüler sollen auf ein angemessenes Level reduziert werden, sodass auch diese Schüler eine Chance haben, ein bestimmtes Fach oder die Schulstufe positiv abschließen zu können. Als Beispiel würde ich gerne meinen ehemaligen Nachhilfeschüler mit Legasthenie anführen. Man liest und hört von dieser Einschränkung viel, aber es ist dann doch etwas völlig anderes, wenn man einen Schüler vor sich hat und man sieht, wie er sich mit aller größter Anstrengung bemüht ein Wort richtig zu schreiben und es einfach nicht funktionieren will. Ich habe seine Bemühungen in Übungsaufgaben erkannt und war wirklich froh zu hören, dass die Lehrer in seiner Schule auf seine Legasthenie Rücksicht nehmen und dies auch in die Beurteilung mit einfließen lassen. (hierfür gibt es auch eine gesetzliche Bestimmung – Legasthenieerlass)

Neben dieser Einschränkung gibt es gewiss auch noch zahlreiche andere, wie zum Beispiel die Dyskalkulie, starke Seheinschränkung, Schwerhörigkeit usw. Auf all diese „Beeinträchtigungen“ soll Rücksicht genommen werden und somit auch diesen Schülern die gleiche Möglichkeit – sehr gute Leistungen zu erbringen – angeboten werden.

Viele Schüler mit Legasthenie lesen zwar die Angabe eines Textbeispiels, können aber daraus keine wertvollen Informationen herauslesen oder verstehen ihn erst gar nicht. Hier könnte man als Lehrperson mit dem Schüler bei einer Schularbeitssituation in einen separaten Raum gehen und ihm das besagte Beispiel in Ruhe vorlesen. ( im Falle eines Teamteachings) Somit haben auch diese Schüler eine Chance gegenüber ihren Mitschülern überhaupt eine positive Note zu erlangen. Meines Erachtens sollten demnach  für Schüler mit körperlicher/geistiger Beeinträchtigung spezielle „Beurteilungsregeln“ gesetzt werden. Heutzutage ist es beinahe ja unmöglich eine homogene Gruppe zu unterrichten. Es gibt immer Schüler mit gewissen Beeinträchtigungen und auf diese sollte besonders Rücksicht genommen werden. Auch durch die verschiedenen häuslichen Gegebenheiten ist Chancengleichheit sehr oft nicht vorhanden. Viele Eltern wollen oder können sich nicht um die schulischen Belange kümmern. Vielleicht führt hier die Ganztagsschule zu einer erhöhten Chancengleichheit.

Bild: (online unter: https://www.google.at/search?q=chancengleichheit+cartoon&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwi178Dx_oXcAhVDDOwKHdoYAg8Q_AUICigB&biw=1366&bih=635#imgrc=iTqnf9iieIyPaM)

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