COVID-19 stellt in vielen Lebenslagen eine Herausforderung für die österreichische Bevölkerung da. Neben Kleinunternehmern und Gastronomen werden auch Schüler und Schülerinnen auf die Probe gestellt. Nach langer Unsicherheit ist seit dieser Woche klar: Die Schulen werden wieder geöffnet. Ab dem kommenden Montag soll der Unterricht für die Maturanten und Maturantinnen wieder starten und somit ein erfolgreicher Abschluss der Schulzeit ermöglicht werden (Zeit im Bild, 24.04.2020).
Zurückdenkend an meine eigene Schulzeit ist mir bewusst, dass alle Maturanten und Maturantinnen nun vermutlich wieder durchatmen können. Zusätzlich zum normalen „Matura-Stress“ waren die letzten Wochen von Unsicherheit geprägt. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung veröffentlichte in diesem Rahmen eine Verordnung die Unklarheiten zum neuen „Matura-Fahrplan“ beseitigen sollen.
Am 4. Mai beginnt der Ergänzungsunterricht an höheren Schulen und gleichzeitig endet die Auswahlfrist der Prüfungsgebiete. Im Rahmen dieses Ergänzungsunterrichts werden Schüler und Schülerinnen in den gewählten Prüfungsfächern oder Fächern, die zum positiven Abschluss der letzten Schulstufe benötigt werden, unterrichtet. Schüler und Schülerinnen, die die letzte Schulstufe nicht positiv abschließen können, dürfen etwaige Wiederholungsprüfungen erst im September dieses Jahres antreten und somit auch erst die Abschlussprüfung zum Herbsttermin bestreiten. Der Ergänzungsunterricht endet am 22. Mai damit drei Tage später die Klausurarbeiten beginnen können (Bundesministerium, 2020).
Am letzten Tag des Ergänzungsunterricht ist den Schülern und Schülerinnen das Abschlusszeugnis auszuhändigen, dessen Noten in die Abschlussnote miteinbezogen werden. „Dabei wird grundsätzlich von der Gleichwertigkeit der Leistungen im Rahmen der abschließenden Prüfung und jenen der letzten Schulstufe ausgegangen“ und beide Noten zur Berechnung der Abschlussnote zusammengeführt, eine Rundung erfolgt dabei immer zugunsten des Prüflings (Bundesministerium, 2020).
Beispiel 1: Jahresnote = 1, Note abschließende Prüfung = 4. Daher endgültige Note = 3
Beispiel 2: Jahresnote = 4, Note abschließende Prüfung = 1. Daher endgültige Note = 2
Die schriftliche Matura findet ab dem 25. Mai wie gewohnt standardisiert statt, wobei die Hygieneregelungen des Ministeriums strengstens einzuhalten sind. Ein Mindestabstand von einem Meter sollte beibehalten sowie Desinfektionsmittel allzeit bereitgestellt werden. Mit 26.Juni sollten alle mündlichen Teilprüfungen bzw. Präsentationen durgeführt worden sein, wobei die Prüfungskommissions-Regelungen angepasst werden. Schulleiter und Schulleiterinnen bekommen als Vorsitzende nun ein Stimmrecht. Neben dem Prüfungsvorsitz beinhaltet die Prüfungskommission den Klassenvorstand bzw. die Klassenvorständin des Prüflings, der Prüfer bzw. die Prüferin sowie ein Beisitz (Bundesministerium, 2020).
Nach Betrachten der neuen Maturaregelungen stellte sich mir folgende Frage: Ist es sinnvoll die Einbeziehung der Abschlussnote auch nach COVID-19 beizubehalten?
Ich selbst war immer der Meinung, dass die Matura eine Momentaufnahme ist. Meine im Maturazeugnis wiedergespiegelten Leistungen, entsprechen keineswegs der erbrachten Jahresleistung. Auch wenn sich dies zu meinen Gunsten entwickelte, finde ich eine Einberechnung der Jahresleistung als durchaus sinnvoll. Eine Stresssituation wie es die Matura darstellt, führt bei vielen Schülern und Schülerinnen zu Prüfungsängsten und verhindert so, dass diese ihre Bestleistung erbringen können. Auch wenn dem Zeugnisbogen der Matura das Abschlusszeugnis der letzten Schulstufe beigelegt ist, wird doch vielmals nur das Maturazeugnis als Leistungsnachweis hinzugezogen. Denn: „Die Matura ist das was zählt“.
Quellen:
https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-2/1211/ZIB-2/14049705 Sendung vom 27.04.2020; Zugegriffen am 29.004.2020
Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung, 2020, Informationsschreiben zur Verordnung über die Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2019/20, Zugegriffen am: 29.04.2020